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   LSG Bayern, 29.01.2003 - L 12 KA 143/01   

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https://dejure.org/2003,18858
LSG Bayern, 29.01.2003 - L 12 KA 143/01 (https://dejure.org/2003,18858)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.01.2003 - L 12 KA 143/01 (https://dejure.org/2003,18858)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - L 12 KA 143/01 (https://dejure.org/2003,18858)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Bayern, 26.09.2001 - L 12 KA 116/00

    Honorarverteilung in einem Quartal auf der Grundlage des einschlägigen

    Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2003 - L 12 KA 143/01
    Schließlich liege nach den Ausführungen des Bay.LSG und seiner Entscheidung vom 26.09.2001 (Az.: L 12 KA 116/00) eine unbillige Härte nur vor, wenn die Anwendung des HVM beim Kläger "zu einem besonders schweren, objektiv unzumutbaren Nachteil" führe.

    Die in der Entscheidung des Bayl.LSG mit dem Az.: L 12 KA 116/00 anerkannten Ertragsgrenzen würden nur grundsätzlich gelten, d.h. in typischen Fällen.

    Vor diesem Hintergrund war die Frage, ob das Vorliegen eines Härtefalls - wie von der Beklagten im Berufungsverfahren vorgetragen - auch in Hinblick auf eine Ertragsgrenze in Höhe von 135.000,00 DM pro Jahr (= 33.750,00 DM pro Quartal), die der Senat in dem genannten Urteil vom 26. September 2001, Az.: L 12 KA 116/00 für die Anwendung der Härtefallregelung im HVM der Beklagten im Quartal 3/97 gebilligt hat, zu verneien wäre, nicht mehr näher einzugehen.

  • LSG Bayern, 10.04.2002 - L 12 KA 116/01

    Berechnung des Honorars eines Hautarztes; Anwendung der Härtefallregelung;

    Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2003 - L 12 KA 143/01
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass der in den Quartalen 4/96 bis 2/97 geltende Honorarverteilungsmaßstab der Beklagten im Grundsatz nicht zu beanstanden ist und insbesondere mit dem sich aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit zu vereinbaren ist (vgl. Urteil des Senats vom 1. August 2001, Az.: L 12 KA 89/00, vom 26. September 2001, Az.: L 12 KA 86/00, vom 6. März 2002, Az.: L 12 KA 96/00 und zuletzt Urteil vom 10. April 2002, Az.: L 12 KA 116/01).

    Der Senat hat bereits beide Fallvarianten (Festhalten am Fallwert, vgl. z.B. Urteil vom 6. März 2002, L 12 KA 96/00 als auch Festhalten an der Fallzahl, vgl. Urteil vom 10. April 2002, L 12 KA 116/01) entschieden.

    Hinsichtlich des Festhaltens an den Fallzahlen des Quartals 2/95 (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 10. April 2002, L 12 KA 116/01) ist zunächst festzustellen, dass der Kläger im Bezugsquartal 2/95 insgesamt 1.365 Fälle zur Abrechnung gebracht hat und damit weit über den Fallzahlen der Vergleichsgruppe (im Durchschnitt 900 Fälle) liegt.

  • LSG Bayern, 26.09.2001 - L 12 KA 86/00

    Honrarverteilung auf der Grundlage eines HVM; Bildung individueller

    Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2003 - L 12 KA 143/01
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass der in den Quartalen 4/96 bis 2/97 geltende Honorarverteilungsmaßstab der Beklagten im Grundsatz nicht zu beanstanden ist und insbesondere mit dem sich aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit zu vereinbaren ist (vgl. Urteil des Senats vom 1. August 2001, Az.: L 12 KA 89/00, vom 26. September 2001, Az.: L 12 KA 86/00, vom 6. März 2002, Az.: L 12 KA 96/00 und zuletzt Urteil vom 10. April 2002, Az.: L 12 KA 116/01).

    Der auf der Tatbestandsseite verwendete Begriff der "unbilligen Härte" ist ein unbestimmer Rechtsbegriff, der nach gefestigter Rechtsprechung des Senats - wohl im Gegensatz zur Rechtsauffassung des SG - der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. Urteile des Senats vom 1. August 2001, Az.: L 12 KA 89/00, vom 26. September 2001, Az.: L 12 KA 86/00 und vom 30. Januar 2002, Az.: L 12 KA 22/01).

  • LSG Bayern, 01.08.2001 - L 12 KA 89/00
    Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2003 - L 12 KA 143/01
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass der in den Quartalen 4/96 bis 2/97 geltende Honorarverteilungsmaßstab der Beklagten im Grundsatz nicht zu beanstanden ist und insbesondere mit dem sich aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit zu vereinbaren ist (vgl. Urteil des Senats vom 1. August 2001, Az.: L 12 KA 89/00, vom 26. September 2001, Az.: L 12 KA 86/00, vom 6. März 2002, Az.: L 12 KA 96/00 und zuletzt Urteil vom 10. April 2002, Az.: L 12 KA 116/01).

    Der auf der Tatbestandsseite verwendete Begriff der "unbilligen Härte" ist ein unbestimmer Rechtsbegriff, der nach gefestigter Rechtsprechung des Senats - wohl im Gegensatz zur Rechtsauffassung des SG - der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. Urteile des Senats vom 1. August 2001, Az.: L 12 KA 89/00, vom 26. September 2001, Az.: L 12 KA 86/00 und vom 30. Januar 2002, Az.: L 12 KA 22/01).

  • LSG Bayern, 06.03.2002 - L 12 KA 96/00

    Streit über Honorarverteilungen nach geltendem Honorarverteilungsmaßstab;

    Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2003 - L 12 KA 143/01
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass der in den Quartalen 4/96 bis 2/97 geltende Honorarverteilungsmaßstab der Beklagten im Grundsatz nicht zu beanstanden ist und insbesondere mit dem sich aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit zu vereinbaren ist (vgl. Urteil des Senats vom 1. August 2001, Az.: L 12 KA 89/00, vom 26. September 2001, Az.: L 12 KA 86/00, vom 6. März 2002, Az.: L 12 KA 96/00 und zuletzt Urteil vom 10. April 2002, Az.: L 12 KA 116/01).

    Der Senat hat bereits beide Fallvarianten (Festhalten am Fallwert, vgl. z.B. Urteil vom 6. März 2002, L 12 KA 96/00 als auch Festhalten an der Fallzahl, vgl. Urteil vom 10. April 2002, L 12 KA 116/01) entschieden.

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 72/97 R

    Budgetierung der Gesamtvergütung Honorarverteilungsmaßstab

    Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2003 - L 12 KA 143/01
    Es werde darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf das im Kassenzahnarztrecht ergangene BSG-Urteil (Az.: B 6 KA 72/97) beim Kläger keine unterdurchschnittliche Praxis bezüglich der Fallzahlen vorliege.
  • LSG Bayern, 30.01.2002 - L 12 KA 22/01

    Gewährung einer Honorarausgleichszahlung gemäß HVM; Vergleichsquartal bei einem

    Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2003 - L 12 KA 143/01
    Der auf der Tatbestandsseite verwendete Begriff der "unbilligen Härte" ist ein unbestimmer Rechtsbegriff, der nach gefestigter Rechtsprechung des Senats - wohl im Gegensatz zur Rechtsauffassung des SG - der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. Urteile des Senats vom 1. August 2001, Az.: L 12 KA 89/00, vom 26. September 2001, Az.: L 12 KA 86/00 und vom 30. Januar 2002, Az.: L 12 KA 22/01).
  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Budgetierung der

    Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2003 - L 12 KA 143/01
    Bei der Bildung eines Praxisbudgets mit Anknüpfung an die Vergangenheit ist daher in einer Sonderregelung im HVM selbst sicher zu stellen, dass Vertragsärzte mit unterdurchschnittlicher Fallzahl, typischerweise Neuanfänger, ihren Umsatz durch eine Erhöhung der Zahl der von ihnen behandelten Patienten zumindest bis zum durchschnittlichen Umsatz der Arztgruppe steigern können (vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27, S.195, vgl. auch die Urteile des BSG vom gleichen Tage - 21. Oktober 1998 -, Az.: B 6 KA 67/97 R, B 6 KA 68/97 R, B 6 KA 71/97 R, SozR 3-2500 § 85 Nr. 28, S.204 ff. und B 6 KA 35/98 R; sowie auch BSG Urteil vom 28. April 1999, Az.: B 6 KA 63/98 R S.5).
  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R

    Vertragszahnarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Härteregelung -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2003 - L 12 KA 143/01
    Bei der Bildung eines Praxisbudgets mit Anknüpfung an die Vergangenheit ist daher in einer Sonderregelung im HVM selbst sicher zu stellen, dass Vertragsärzte mit unterdurchschnittlicher Fallzahl, typischerweise Neuanfänger, ihren Umsatz durch eine Erhöhung der Zahl der von ihnen behandelten Patienten zumindest bis zum durchschnittlichen Umsatz der Arztgruppe steigern können (vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27, S.195, vgl. auch die Urteile des BSG vom gleichen Tage - 21. Oktober 1998 -, Az.: B 6 KA 67/97 R, B 6 KA 68/97 R, B 6 KA 71/97 R, SozR 3-2500 § 85 Nr. 28, S.204 ff. und B 6 KA 35/98 R; sowie auch BSG Urteil vom 28. April 1999, Az.: B 6 KA 63/98 R S.5).
  • BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 63/98 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - individuelle

    Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2003 - L 12 KA 143/01
    Bei der Bildung eines Praxisbudgets mit Anknüpfung an die Vergangenheit ist daher in einer Sonderregelung im HVM selbst sicher zu stellen, dass Vertragsärzte mit unterdurchschnittlicher Fallzahl, typischerweise Neuanfänger, ihren Umsatz durch eine Erhöhung der Zahl der von ihnen behandelten Patienten zumindest bis zum durchschnittlichen Umsatz der Arztgruppe steigern können (vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27, S.195, vgl. auch die Urteile des BSG vom gleichen Tage - 21. Oktober 1998 -, Az.: B 6 KA 67/97 R, B 6 KA 68/97 R, B 6 KA 71/97 R, SozR 3-2500 § 85 Nr. 28, S.204 ff. und B 6 KA 35/98 R; sowie auch BSG Urteil vom 28. April 1999, Az.: B 6 KA 63/98 R S.5).
  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 35/98 R

    Budgetierung der Gesamtvergütung Honorarverteilungsmaßstab

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 67/97 R

    Budgetierung der Gesamtvergütung Honorarverteilungsmaßstab

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 68/97 R

    Budgetierung der Gesamtvergütung Honorarverteilungsmaßstab

  • SG München, 04.02.2015 - S 38 KA 1031/14

    Verpflichtung zur Neuentscheidung über Honorarfestsetzung

    Bei typischen Fallkonstellationen (Neuanfänger; Vertragsärzte mit unterdurchschnittlicher Fallzahl) besteht die Pflicht, diese zu regeln ( Bay LSG, Urteil vom 29.01.2003, Az. L 12 KA 143/01).
  • LSG Bayern, 28.05.2003 - L 12 KA 20/02

    Höhe des Honorars eines zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen HNO-Arztes;

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass der in den Quartalen 4/96 bis 2/97 geltende HVM der Beklagten im Grundsatz nicht zu beanstanden ist und insbesondere mit dem sich aus Art. 12 Abs. 1 (GG) in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit vereinbar ist (Urteile des Senats vom 1. August 2001, Az.: L 12 KA 89/00, vom 26. September 2001, Az.: 12 KA 86/00, vom 30. Januar 2001, Az.: L 12 KA 22/01, vom 6. März 2002, Az.: L 12 KA 96/00, vom 10. April 2002, Az.: L 12 KA 116/01 und vom 29.Januar 2003, Az.: L 12 KA 143/01).
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